Landesbauordnung Rheinland- Pfalz
Rauchmelder siehe § 44 (7)
LBauO Rheinland-Pfalz .pdf
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Brandschutz
- Wir bieten Ihnen mit unseren Kooperationspartnern Komplettservice im betrieblichen Brandschutz, u. a. die Prüfung von Feuerlöschern und Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA).
- Wir ermitteln die notwendigen Löscheinheiten (LE) = Feuerlöscher und empfehlen das jeweils adäquateste Löschmittel für alle Tätigkeitsbereiche. Die Beschaffung, Lieferung und Anbringung der Kleinlöschgeräte ergänzen die o. a. Leistungen.
- Die regelmäßigen Prüfungen sowohl der Kleinlöschgeräte (2- jährig) als auch die der Wandhydranten und Rauch- Wärme- Abzugsanlagen (RWA), jeweils jährlich, werden von uns koordiniert und durch Kooperaationspartner durchgeführt.
- Die Unterweisung der Beschäftigten in die „richtige“ Handhabung der Kleinlöschgeräte führen wir umweltfreundlich mit einem ökologischen Feuerlöschübungsgerät auf Gasbasis
durch,
gerne bilden wir auch ihre "Brandschutzhelfer" aus. - Wir erstellen und aktualisieren Brandschutzordnungen und stehen Ihnen als „Brandschutzbeauftragter“ gemäß behördlicher und/oder gesetzlicher Forderungen zur Verfügung.