Arbeitssicherheit
- Beratung/Betreuung nach den gesetzlichen und Berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, wie z. B.
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hier: Vorschrift 2
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Besonderer Vorgaben der Aufsichtsbehörden
- Erstellung und Fortführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Wir erstellen sowohl Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), als auch Maschinenbetriebsanweisungen für alle in Ihrem Unternehmen genutzten Maschinen unter Berücksichtigung der jeweiligen Handbücher
- Wir unterstützen bei der jährlichen Unterweisung der Beschäftigten (ACHTUNG: bei Jugendlichen halbjährlich), auf Wunsch führen wir diese auch für Sie durch
- Die regelmäßigen, i. d. R jährlichen Begehungen werden von uns koordiniert und nach Absprache mit dem jeweiligen Betriebsarzt durchgeführt
- Die quartalsweise durchzuführenden Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, werden ebenfalls von uns geplant und durchgeführt
- Auch die Schulung Ihrer Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragten, Meister etc. (Inhouse- Schulung in Ihrem Unternehmen) hinsichtlich relevanter Arbeits- u. Gesundheitsschutzmaßnahmen führen wir durch