Arbeitssicherheit
- Beratung/Betreuung nach den gesetzlichen und Berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, wie z. B.
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hier: Vorschrift 2
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Besonderer Vorgaben der Aufsichtsbehörden
- Erstellung und Fortführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Wir erstellen sowohl Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), als auch Maschinenbetriebsanweisungen für alle in Ihrem Unternehmen genutzten Maschinen / Arbeitsgeräte
- Wir unterstützen bei der jährlichen Unterweisung Ihrer Beschäftigten (ACHTUNG: bei Jugendlichen halbjährlich), auf Wunsch führen wir diese auch für Sie durch
- Bei regelmäßigen, i. d. R jährlichen Begehungen werden Sie von uns unterstützt und begleitet
- Bei den quartalsweise durchzuführenden Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, nehmen wir ebenfalls teil
- Auch die Schulung Ihrer Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragten, Meister etc. in allen Belangen relevanter Arbeits- u. Gesundheitsschutzmaßnahmen führen wir als Inhouse- Schulung für Sie durch